
Wo war das Auto wirklich? – Ein Interview über digitale Fahrzeugforensik
Dipl.-Ing. Thomas, M.Sc. ist öffentlich bestellter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung und hat kürzlich ein Gutachten für ein deutsches Amtsgericht abgeschlossen, das die digitale Auswertung des Navigationssystems eines modernen Fahrzeugs zum Gegenstand hatte. Im Interview erklärt er, was in einem solchen System steckt – und was es verrät.
Herr Käfer stellen wir uns vor, ich bin jemand, der vermutet, ein bestimmtes Fahrzeug sei zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gewesen. Vielleicht bin ich Staatsanwältin, vielleicht werde ich gestalkt. Was kann ich von einer digitalen Auswertung des Navigationssystems erwarten?
Ganz grundsätzlich: Moderne Fahrzeuge sind rollende Datenspeicher. Das Infotainmentsystem aber auch ein Steuergerät vom Airbag oder ABS protokolliert im Hintergrund erheblich mehr, als die meisten Fahrer ahnen. Wenn Sie wissen wollen, ob ein Fahrzeug zu einem konkreten Zeitpunkt an einem konkreten Ort war, ist das Navigationssystem ein sehr aussagekräftiger Zeuge – vorausgesetzt, man weiß, wie man ihn zum Reden bringt. Und auch diese Einschränkung sei vorab mitgeteilt: Vieles ist extrem fahrzeugabhängig. Manche Hersteller lassen überhaupt keinen Zugang zu, verstecken oder verschlüsseln die Daten oder sie werden bei neueren Systemen direkt in die Cloud hochgeladen, wo man als Forensiker praktisch keinen Zugriff mehr bekommt.
Andere Hersteller, vor allem aus US-amerikanischer Produktion, erheben relativ viele Daten in sogenannten Unfalldatenschreibern, ob gewollt oder nicht gewollt. Sie sind dann da und protokollieren sehr viel, was man nachher aus einem Fahrzeug auslesen kann.
Wie gesagt ist es extrem abhängig davon, um welches Fahrzeug und um welche Baureihe es sich handelt, und man kann pauschal keine Aussage darüber treffen, aus welchem Fahrzeug man welche Daten entnehmen kann.
Was genau speichert ein solches System?
Im wesentlichen drei Kategorien.
Erstens Positionsdaten: Je nach System werden Einschaltzeitpunkte des Navigationssystems zusammen mit der GPS-Position des Fahrzeugs zu diesen Zeitpunkten protokolliert.
Zweitens Nutzerinteraktionen: Eine Adresseingabe, eine Kartenansicht, ein angefahrenes Navigationsziel wird – wie gesagt abhängig vom konkreten Hersteller – in einer internen Datenbank mit Zeitstempel abgelegt.
Und drittens Gerätekommunikation: Mit dem Fahrzeug verbundene Bluetooth-Geräte, also typischerweise Smartphones, werden mit Verbindungszeitpunkten protokolliert.
Im konkreten Fall, den ich bearbeitet habe, konnte ich aus diesen drei Quellen ein sehr detailliertes Bild des Tagesgeschehens rekonstruieren – von den frühesten Systemstarts am Morgen bis zu den letzten Aktivitäten am späten Nachmittag.
Wenn ich als Privatperson vermute, dass jemand mich stalkt und regelmäßig an meinem Wohnhaus auftaucht – könnte man das aus den Fahrzeugdaten beweisen?
Grundsätzlich ja. Wenn das Fahrzeug an Ihrem Wohnort gestartet oder abgestellt wird, das Navigationssystem dabei aktiv ist und GPS-Fixes aufzeichnet, entsteht ein zeitlicher und räumlicher Fingerabdruck. Wenn dasselbe Muster sich wiederholt, ist das für ein Gericht sehr relevantes Material.
Was ich im aktuellen Fall gefunden habe, ist noch deutlicher: Das System hat nicht nur gespeichert, wo sich das Fahrzeug befand, sondern auch, dass der Fahrer eine bestimmte Adresse aktiv in das Navigationssystem eingegeben hat. Das ist ein Unterschied ums Ganze – zwischen „das Auto war zufällig in der Nähe" und „jemand hat diese Adresse gezielt als Ziel eingegeben".
Wie kommen Sie an diese Daten heran? Das klingt technisch sehr aufwendig.
Das ist es tatsächlich. Ein modernes Infotainmentsystem ist kein USB-Stick, den man einfach ausliest und an einen PC anschließt. Die relevante Hardware ist meist eine Platine, auf der ein eingebetteter Speicherchip – ein sogenannter eMMC-Chip – die Daten hält. Der läuft unter einem Echtzeitbetriebssystem wie z. B. QNX, einem Linux-Derivat, das für den normalen PC-Nutzer unsichtbar ist.
In dem Fall, den ich bearbeitet habe, war der Zugang zum Chip durch eine Schutzversiegelung des Herstellers zusätzlich erschwert: Der Chip war mit einer Vergussmasse überzogen, die einen direkten Kontakt über Testpunkte unmöglich machte. Ich habe daher mit einem spezialisierten Kooperationspartner zusammengearbeitet, der den Chip physisch aus der Platine ausgelötet und anschließend mit dem Berla iVe-System ausgelesen hat. Aus den so zur Verfügung gestellten Daten konnte ich die relevanten Informationen auslesen und zu einem Gesamtbild zusammenbauen, mit dem sich die Beweisfragen des Gerichts beantworten ließen.
Berla iVe – was ist das?
Das Berla iVe ist der Industriestandard für Kfz-Forensik, entwickelt von der amerikanischen Firma Berla Corporation. Es ist speziell für die Auswertung von Fahrzeugelektronik konzipiert und unterstützt eine sehr große Bandbreite an Infotainmentsystemen verschiedener Hersteller. Das System liest nicht nur rohe Daten aus, sondern interpretiert sie: Es erkennt Navigationsziele, rekonstruiert Fahrtrouten aus Einzelpositionen, wertet Bluetooth-Verbindungsprotokolle aus und erstellt daraus einen gerichtsverwertbaren Bericht.
Der entscheidende Vorteil: Berla ermittelt Zeitstempel direkt aus der internen Aktionsdatenbank des Fahrzeugs – also nicht aus dem Systemlog, sondern aus der Ebene, auf der das Fahrzeug selbst seine Nutzerereignisse ablegt. Das ist forensisch belastbarer als ein Log, der nur Systemstarts protokolliert.
Gibt es Grenzen? Was kann die Auswertung nicht leisten?
Eine sehr wichtige Frage, die ich in jedem Gutachten explizit adressiere. GPS (wir müssten formal GNSS als Oberbegriff für alle satellitengestützte Positionssysteme sagen) ist kein präzises Vermessungsinstrument. In der Praxis muss man mit Positionsungenauigkeiten von drei bis fünfzehn Metern rechnen, in städtischer Bebauung unter ungünstigen Bedingungen auch mehr. Wenn zwei Adressen nur wenige Meter voneinander entfernt liegen, ist eine Unterscheidung allein auf GPS-Basis problematisch. In Krisengebieten wird es noch ungenauer, da dort oft das Satellitensignal von den Militärs gestört wird.
Was ich für das Gutachten konkret berechnet habe: Für jede forensisch relevante Adresse habe ich einen Suchbereich definiert – eine sogenannte Bounding Box –, die sowohl die GPS-Systemtoleranz als auch die Abweichung zwischen verschiedenen Kartendiensten berücksichtigt. Nur wenn ein protokollierter GPS-Punkt sicher innerhalb dieses Suchbereichs liegt, kann ich eine Zuordnung verantworten.
Eine wichtige Grenze ist auch die Zeit, die zwischen dem relevanten Ereignis und der Untersuchung vergangen ist. Je nach System werden engmaschig protokollierte Ereignisse mit der Zeit rollierend durch neuere Ereignisse überschrieben und dann sind entweder gar keine oder nur noch sehr lückenhafte Protokolldaten des besagten Datums vorhanden. Je länger diese Zeitspanne ist, umso weniger Daten gibt es zur Auswertung.
Sie sagten, das System speichert Zeitstempel. Wie genau sind die?
Das Navigationssystem synchronisiert seine Uhr über das GPS-Signal mit der koordinierten Weltzeit UTC – das ist sehr präzise, auf Sekunden genau. Allerdings gibt es eine Feinheit, die forensisch wichtig ist: Nicht jeder Eintrag im Systemlog trägt einen eigenen Zeitstempel. Der QNX-Systemlog des Fahrzeugs protokolliert zuverlässig, wann das Navigationssystem gestartet und wann es initialisiert wurde. Die Benutzerinteraktionen dazwischen – also wann genau eine Adresse eingegeben wurde – sind im Systemlog selbst nicht zwingend mit eigenem Zeitstempel versehen.
Diese Lücke schließt z. B. das Berla iVe, weil es die Zeitstempel direkt aus der Aktionsdatenbank des Fahrzeugs liest, wo die Uhrzeit der Nutzerhandlung gesondert abgelegt ist. Im aktuellen Fall hat das zu einer wichtigen Korrektur geführt: Der Systemlog suggerierte zunächst, eine bestimmte Navigationshandlung hätte zu einem frühen Zeitpunkt stattgefunden. Die Berla-Auswertung hat gezeigt, dass die Zielbestätigung tatsächlich erheblich später erfolgte – ein Unterschied von fast vierzig Minuten. Diese Unterscheidung ist für die Beweiswürdigung nicht trivial. Und natürlich muss man UTC von der lokalen Uhrzeit unterscheiden (Stichwort Zeitzone und Sommer-/Winterzeit).
Wie lange dauert so eine Untersuchung, und was kostet das?
Von der Übergabe des Geräts bis zum fertiggestellten Gutachten sind je nach Komplexität mehrere Wochen realistisch. Die Auslötung und Auslesung des Chips durch den Kooperationspartner, die Analyse der Rohdaten, die Rekonstruktion des Fahrtprofils, die Berechnung der GPS-Toleranzbereiche und die schriftliche Gutachtenerstellung – das ist eine vielschichtige Arbeit, die nicht beschleunigt werden sollte, wenn das Ergebnis vor Gericht bestehen soll.
Die Kosten sind entsprechend – ein vollständiges Gutachten dieser Art bewegt sich im hohen vierstelligen Bereich. Für einen Strafprozess oder ein Zivilverfahren mit erheblichem Streitwert ist das gut angelegtes Geld. Für eine Privatperson, die einen Stalking-Verdacht klären will, ist zunächst der Weg über die Strafverfolgungsbehörden sinnvoller, die dann im Bedarfsfall selbst einen Sachverständigen beauftragen.
Was war das Überraschendste, das Sie in diesem konkreten Fall gefunden haben?
Ohne auf die Falldaten einzugehen: Die Dichte der rekonstruierbaren Information nach einer so langen Zeit (im konkreten Fall lag der relevante Zeitpunkt über ein Jahr zurück) hat mich selbst noch einmal beeindruckt. Ich konnte nicht nur belegen, ob das Fahrzeug an einem bestimmten Ort war, sondern auch die mutmaßliche Fahrtroute fast des gesamten Tages mit mehreren unabhängigen Positionsquellen nachvollziehen – GPS-Tracks aus dem Berla-System, Systemstarts mit zugeordneten GPS-Positionen aus dem QNX-Log, Bluetooth-Verbindungsereignisse als zeitliche Anker und last but not least den vollständigen Tastatureingabe-Mitschnitt einer Adresseingabe, der zeigt, wie der Fahrer Buchstabe für Buchstabe eine Zieladresse in das Navigationssystem getippt hat.
Dieses letzte Mosaikstück ist das Stärkste: Nicht das Fahrzeug war zufällig in der Nähe. Jemand hat aktiv und bewusst navigiert. Dennoch bleiben manche Fragen unbeantwortet oder müssen hinsichtlich ihrer Relevanz für den Prozess vom Gericht rechtlich beurteilt werden. Das ist nicht Aufgabe des Sachverständigen.
Was würden Sie jemandem raten, der vermutet, ein Fahrzeug überwache ihn – oder der umgekehrt den Aufenthaltsort eines Fahrzeugs nachweisen muss?
In beiden Fällen: früh handeln, die Hardware sichern. Daten auf einem Navigationssystem können durch Systemupdates, durch normale Nutzung oder durch gezieltes Zurücksetzen überschrieben werden. Ein Fahrzeug, das noch gefahren wird, ist forensisch ein täglich kleiner werdender Beweis. Wer eine Sicherung der Daten benötigt, sollte das Gerät so früh wie möglich außer Betrieb nehmen und sicherstellen, dass niemand mehr darauf zugreift.
Und dann einen (unabhängigen) Fachmann holen. Die Daten sind wahrscheinlich da. Man muss nur wissen, wo man sucht.
Sie haben für dieses Gutachten mit erheblichen Datenmengen gearbeitet – Tausende Logzeilen, Dutzende GPS-Koordinaten, mehrere Extraktdateien. Haben Sie dabei KI-Werkzeuge eingesetzt?
Ja, und das ist mir wichtig, offen anzusprechen. Ich habe während der Analyse mit einem großen Sprachmodell – konkret Claude von Anthropic – gearbeitet. Nicht als Ersatz für forensische Methodik, sondern als Werkzeug zur Beschleunigung und Strukturierung von Arbeitsschritten, die sonst rein manuell sehr zeitaufwendig wären.
Konkret hat die KI geholfen bei der systematischen Extraktion aller Zeitstempel und GPS-Koordinaten aus den QNX-Logfragmenten, der Aggregation mehrerer Tabellen zu einer konsolidierten Gesamtübersicht, der Berechnung von Luftlinienabständen und der Schätzung von Fahrtzeiten zwischen aufeinanderfolgenden Positionen, der Decodierung von Base64-kodierten Entitäts-IDs aus dem Navigationslog (daraus ließ sich die Zieladresse einer Navigationseingabe rekonstruieren), der Generierung der KML-Dateien für die Kartendarstellung sowie der Recherche von Teilenummern und Anschlusstypen für den Laboraufbau des Geräts.
Das klingt nach viel – und das ist es auch. Was früher Tage kostete, dauerte Stunden, manchmal auch nur Minuten (zumindest, was die Roh-Daten anging). Die Ergebnisse der KI waren anschließend zu überprüfen. Und hier kommt die eigentliche, menschliche Kompetenz ins Spiel: Fach- und Methodenkompetenz ist durch nichts zu ersetzen außer durch noch mehr Fach- und Methodenkompetenz.
Faktisch hat der KI-Einsatz das Gutachten verbessert.
Wo hat die KI Fehler gemacht oder war unzuverlässig?
An mehreren Stellen, und genau deshalb bleibt der Sachverständige unverzichtbar. Ein schönes Beispiel aus diesem Fall: Die KI hatte anhand der Systemlog-Einträge zunächst geschlossen, dass eine bestimmte Navigationsadresse um eine bestimmte Uhrzeit eingegeben und die Navigation gestartet wurde. Das war eine plausible, aber falsche Schlussfolgerung. Der Timestamp war lediglich der Zeitpunkt, zu dem das Navigationssystem fertig initialisiert war – nicht der Zeitpunkt der Benutzereingabe. Die tatsächliche Zielbestätigung erfolgte laut Berla-Datenbankauswertung fast vierzig Minuten später.
Die KI hat diesen Fehler erst korrigiert, als ich ihr die unstrukturiert vorliegenden Rohdaten zur direkten Gegenüberstellung mit dem Berla-Extrakt bereitgestellt habe und explizit gefragt habe, wo der Beleg im Rohdatensatz bzw. Widersprüche zu finden seien. Dann hat sie die Diskrepanz erkannt und korrekt eingeordnet. Aber ohne diesen Gegencheck wäre eine sachlich falsche Zeitangabe in den Entwurf eingeflossen.
Das ist das grundsätzliche Problem: KI-Werkzeuge synthetisieren plausibel. Sie sehen nicht immer von sich aus, wann etwas zwar plausibel, aber nicht belegt ist. Das methodische Misstrauen gegenüber dem eigenen Ergebnis – das ist menschliche Sachverständigenarbeit, die sich nicht delegieren lässt, gerade weil KI-Agenten so vertrauenswürdig und überzeugend kommunizieren.
Darüber hinaus kann eine KI keine eigenen Ermittlungshandlungen durchführen. Sie hat keinen Zugang zu Fahrzeugdatenbanken, sie kann keine Hardware in die Hand nehmen, keine Lötarbeiten beaufsichtigen und keine eidesstattlichen Erklärungen abgeben. Sie arbeitet ausschließlich mit dem, was ich ihr vorlege.
Muss der Einsatz von KI im Gutachten kenntlich gemacht werden?
Das ist eine Frage, mit der sich die Sachverständigengemeinschaft gerade ernsthaft auseinandersetzt – und die Antwort ist eindeutig: ja. Als öffentlich bestellter Sachverständiger bin ich zur vollständigen Transparenz über meine Methoden und Werkzeuge verpflichtet. Das ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Sachverständigenbeweises: Das Gericht muss nachvollziehen können, wie ich zu meinen Schlussfolgerungen gelangt bin.
In der Praxis bedeutet das für mich: Im Gutachten wird der KI-Einsatz im Methodenteil explizit beschrieben – welches System wurde eingesetzt, für welche Arbeitsschritte, und mit welcher Kontrollstufe. Jedes Ergebnis, das aus KI-unterstützter Analyse stammt, wird von mir eigenständig verifiziert, bevor es in die Schlussfolgerungen eingeht. Die KI ist Werkzeug, nicht Autor. Kein Satz im Gutachten steht, weil die KI ihn produziert hat, sondern weil ich ihn fachlich verantworte.
Was ich für problematisch halte: KI-Werkzeuge einzusetzen und das im Gutachten zu verschweigen. Das wäre methodisch unredlich – unabhängig davon, ob das Ergebnis stimmt. Ein Gutachten, das vor Gericht angegriffen wird, muss in jeder methodischen Hinsicht standfest sein. Wer KI-Einsatz verschleiert, gibt der Gegenseite ein Angriffsziel, das vermeidbar wäre (siehe dazu auch den Disclaimer am Ende dieses Interviews).
Für die Zukunft erwarte ich, dass Sachverständigenverbände und Gerichte hier zunehmend formale Anforderungen entwickeln – ähnlich wie es bei der Nutzung kommerzieller Auswertesoftware wie dem Berla iVe bereits selbstverständlich ist, das Tool namentlich zu nennen und seine Funktionsweise zu beschreiben.
Ein wichtiger Punkt: In einen KI-Chat gehören keine personenbezogenen Daten, denn es liegt als Nutzer (faktisch bin ich Betreiber im Sinne der KI-Verordnung) nicht in meiner Hand, was in den KI-Systemen nachher mit den Daten passiert (Trainingszwecke, ungewollte Veröffentlichung usw.). Den Personenbezug zu entfernen ist dabei nicht trivial und man muss mindestens dafür sorgen, dass z.B. aus den beschriebenen GPS-Positionsdaten und Zeitstempeln kein Bezug zu einer natürlichen Person hergestellt werden kann. Daher gehören z.B. Namen von Personen oder Privatadressen definitiv nicht in den KI-Chat oder die von einer KI auszuwertenden Log-Daten.
Eine provokante Frage zum Abschluss des KI-Themas: Wenn KI so viel von der Analysearbeit übernehmen kann – braucht man dann in zehn Jahren noch einen menschlichen Sachverständigen?
Die Frage ist nicht provokant, sie ist berechtigt. Und meine ehrliche Antwort ist: für bestimmte Teilaufgaben – nein, nicht mehr. Routineauswertungen standardisierter Datenformate, Tabellenvergleiche, Abstandsberechnungen, das Zusammenführen von Informationen aus mehreren Quellen – das wird KI in absehbarer Zeit zuverlässiger und schneller erledigen als ein Mensch. Wer das nicht sieht, täuscht sich.
Aber das Gutachten ist mehr als die Summe seiner Berechnungen. Es gibt Aufgaben, die strukturell menschlich bleiben. Erstens die rechtliche Verantwortung: Ein Gutachten wird von einer natürlichen Person unterzeichnet, die dafür haftet, die einen Eid geleistet hat und die vor Gericht befragt werden kann. Eine KI kann das nicht. Sie kann keinen Eid ablegen, sie kann nicht im Kreuzverhör standhalten, und sie kann nicht für falsche Schlussfolgerungen haftbar gemacht werden. Das Recht braucht eine verantwortliche Person. Zudem gilt: Egal wie gut die KI ist, sie braucht immer noch einen kreativen Kopf, der sie orchestriert, so wie den Zimmermann, der den Hammer richtig hält und die Nägel auf den Kopf trifft, um KI mal als Analogie zu einem klassischen Werkzeug zu sehen.
Zweitens das methodische Urteil in Grenzfällen. In dem Gutachten, das wir besprochen haben, gab es mehrere Momente, in denen ich eine Entscheidung treffen musste, die keine Rechenaufgabe war: Welche Interpretation eines widersprüchlichen Datenpunkts ist die forensisch belastbarere? Ist ein GPS-Cache als Aufenthaltsbeleg verwertbar oder nicht? Wie gewichte ich eine Positionsangabe, wenn ich weiß, dass das System in diesem Moment mit veralteten Daten gearbeitet hat? Das sind Urteile, die Erfahrung, Sachkenntnis und – im Wortsinne – Verantwortungsbewusstsein erfordern. KI optimiert auf Plausibilität. Forensische Belastbarkeit ist etwas anderes.
Drittens die physische Welt. Jemand muss das Gerät öffnen. Jemand muss erkennen, dass der Chip vergossen ist und der geplante Zugangspfad nicht funktioniert. Jemand muss den Kooperationspartner für die Auslötung koordinieren und das Ergebnis auf Vollständigkeit prüfen. KI lebt im Datenstrom – nicht im Labor.
Mein Fazit: Der KI-gestützte Sachverständige wird den rein manuell arbeitenden Sachverständigen ersetzen. Aber der Sachverständige als solcher bleibt – weil Gerichte, Recht und Gesellschaft eine haftbare menschliche Instanz brauchen, die für ihre Schlussfolgerungen einsteht.

Eine letzte Frage, die ich aus der Perspektive einer Anwältin stellen möchte: Wenn ich das Gutachten im Sinne meines Mandantens angreifen will – kann ich KI nutzen, um Schwächen zu finden?
Ja. Und ich sage das ganz offen, weil es die Qualität von Gutachten insgesamt verbessert.
Eine erfahrene Verteidigerin oder ein versierter Zivilanwalt kann ein forensisches Gutachten heute einem KI-System vorlegen und fragen: Wo sind die methodischen Schwächen? Welche Annahmen sind nicht belegt? Gibt es alternative Erklärungen für diese GPS-Position? Sind die Toleranzbereiche korrekt berechnet? Stimmt die beschriebene Funktionsweise des Berla-Systems mit der verfügbaren technischen Dokumentation überein? – Das sind legitime und gefährliche Fragen, und eine gut instruierte KI wird darauf brauchbare, aber vielleicht auch falsche Antworten geben.
Was das für mich bedeutet: Ich muss meine Gutachten so schreiben, als würde ein sehr gut vorbereiteter technischer Gegner sie Satz für Satz hinterfragen (also keine Änderung zur bisherigen Arbeitsweise). Jede Schlussfolgerung braucht einen expliziten Beleg. Jede Toleranzangabe braucht eine Herleitung. Jede Einschränkung muss benannt sein – auch wenn sie unbequem ist. Ein Gutachten, das eigene Schwächen verschweigt, ist angreifbarer als eines, das sie offen benennt und einordnet.
Konkret: Wenn ich schreibe, dass das Fahrzeug um eine bestimmte Uhrzeit an einer bestimmten Adresse war, und ich stütze das nur auf einen GPS-Cache – also einen möglicherweise veralteten gespeicherten Wert –, dann muss ich das im Gutachten sagen. Oder ich muss mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit befand sich das Fahrzeug dann und dann an diesem Ort (oder eben nicht)“. Sonst wird eine gut beratene Gegenseite genau das herausarbeiten, und meine gesamte Schlussfolgerung gerät unter Verdacht, obwohl der Rest des Gutachtens wasserdicht ist.
KI als Angriffswerkzeug gegen Gutachten zwingt die Sachverständigenwelt zu einer Qualitätsdisziplin, die eigentlich immer schon geboten war. Ich begrüße das. Wer solide arbeitet, hat davon nichts zu befürchten. Und wer nicht solide arbeitet, sollte keine Gutachten erstellen.
Übrigens gilt der obige Hinweis, in den KI-Chat keine personenbezogenen Daten einzugeben, auch für Anwälte und Verteidiger. Wer jetzt einfach ein Gutachten 1:1 in eine KI hochlädt, um es auf Widersprüche zu checken, der begeht selbst den Datenschutzverstoß.
Dipl.-Ing. Thomas, M.Sc. ist öffentlich bestellter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung. Anfragen für gutachterliche Tätigkeiten können über die Kontaktfunktion auf der Website www.Kaeferlive.de gestellt werden.
Hinweis zur Veröffentlichung: Dieses Interview beschreibt reale methodische Vorgehensweisen auf Basis eines abgeschlossenen Gutachtenauftrags. Alle fallspezifischen Details wurden zum Schutz der Verfahrensbeteiligten aus dem Text entfernt.
P. S. Dieses Interview hat tatsächlich Claude AI für mich in meinem Auftrag erstellt (verrückt oder?).
Er (Claude) hat auf meine Weisung ein paar Fragen aus einem Gutachtenauftrag, an dem er mitgearbeitet hat, generiert. Zudem habe ich ein paar zusätzliche Fragen gestellt und Claude gebeten (LOL), Antworten vorzufertigen, die ich dann noch überarbeitet und ergänzt habe. Genau das ist die Arbeit, die ich auch in diesem Interview beschreibe: KI kann man als Werkzeug einsetzen und man kann auch große Teile von der KI schreiben lassen, aber man muss sich den gesamten Text zu eigen machen und das tue ich auch hier in diesem Fall. Selbstverständlich sind die Teaser-Grafiken ebenfalls mit KI erstellt worden (hier Leonardo.AI und Nano Banana).
Also: Dieses Interview ist von mir autorisiert.
Ihr
Thomas Käfer


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