IT-Forensik & Gutachten
Einer der häufigsten Aufträge, die ich als Sachverständiger erhalte, ist das Anfertigen eines schriftlichen Gutachtens über einen IT-technischen Sachverhalt, ein Gerät oder ein Programm, dessen Wert oder sicherheitstechnischen Merkmale sowie Leistungen und Fähigkeiten, den eine Person oder Firma in der EDV erbracht hat (z.B. zur Anerkennung der freiberuflichen Tätigkeit).
Die Beauftragung erfolgt hierbei entweder durch eine Partei, also einen privaten Auftraggeber, oder durch Gerichte oder Ermittlungsbehörden wie Staatsanwaltschaft oder Polizei.
Ein Gutachten hat immer einen konkreten Zweck und der Auftrag wird durch die sogenannten Beweisfragen definiert. Hierbei legt der Auftraggeber – ggf. mit Unterstützung des Sachverständigen bei der Formulierung und Abgrenzung – die Fragestellungen fest, die der Gutachter aus sachverständiger Sicht beantworten soll. Solch ein Gutachten ist i.d.R. immer nach demselben Schema aufgebaut und beinhaltet neben dem Rubrum (Eckdaten des Gutachtens bzw. des zugrunde liegenden Auftrages) incl. Abstract (Zusammenfassende Aussage) und zum Verständnis wichtige Anlagen die Beweisfragen, das Protokoll der Untersuchung und der Feststellungen sowie die Antworten auf die Beweisfragen samt Herleitung und Begründung.
Der Umfang des Gutachtens ergibt sich aus Anzahl und Komplexität der Beweisfragen und der zur Beantwortung nötigen Recherchen, Untersuchungen und Herleitungen.

WICHTIGER Hinweis: Wenn Sie sich bereits in einem Gerichtsverfahren befinden, nehmen Sie bitte von direkten Kontaktaufnahmen mit mir als Sachverständigen Abstand. Die Beauftragung erfolgt durch das Gericht und die Kommunikation verläuft immer über Gericht und die Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwälte). Eine einseitige Kommunikation mit nur einer Partei kann dazu führen, dass der Gutachter als befangen abgelehnt wird oder das Gutachten unbrauchbar wird.
So ein modernes Auto ist ein rollender Computer mit rund 100 Steuergeräten und Kilometern von Datenkabeln. Und es ist quasi ständig online, weiß dank GPS, wo es ist und kann mit dem Smartphone oder der Smartwatch geöffnet werden. Ein Fest für Hacker, die Polizei und andere Spitzbuben…
Digitale Forensik im Kontext von Fahrzeugvernetzung, eCall, KFZ-Unfalldatenschreibern und Smartphone-Kopplung
Die zunehmende Vernetzung von Fahrzeugen untereinander (Car2Car), mit Smartphones (Car2Phone) und zentralen Infrastrukturen (Car2Infrastructure) sowie optional bzw. zukünftig verpflichtend in KFZ zu implementierende Erweiterungen – wie Unfalldatenschreiber und das System „eCall“ – sind unter IT-Sicherheitsaspekten und Datenschutzbetrachtungen bisher weitestgehend unerforscht. Die Speicherung und der Austausch von Fahrzeug- und Bewegungsdaten wecken Begehrlichkeiten bei Polizei und Justiz (z.B. im Rahmen von Verkehrsüberwachung und -delikten, Strafverfolgung sowie Unfallrekonstruktion), Versicherungen und Dienstleistern, aber auch bei Kriminellen.
[„WEITERLESEN“]
Kennen Sie den Professor Boerne aus dem Tatort? Der versucht herauszufinden, warum bzw. woran ein Mensch gestorben ist.
So etwas Ähnliches machen wir digitalen Forensiker auch.
Wir reparieren keine Computer, sondern versuchen herauszufinden, warum sie kaputtgegangen sind bzw. was damit angestellt wurde. Spannend wie ein Tatort.
Das Spezialgebiet „Digitale KFZ-Forensik / Car-Forensics“ finden Sie hier:
In vielen Zivilprozessen benötigt man Gutachter, da es den Rechtsanwälten und dem Gericht i.d.R. an Fachkunde fehlt, denn die sind ja Juristen.
Heute streiten die über ein Auto, morgen über ein Haus und übermorgen vielleicht über einen Computer.
Die Fachkunde im konkreten Fall liefern dann vom Gericht beauftragte (meist öffentlich bestellte) Sachverständige. Unabhängig und neutral und hoffentlich immer sachkundig.
Bitte beachten: Wenn Sie bereits in einem Zivilprozess Partei sind, klären Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt, wer den Sachverständigen beauftragt und kontaktiert. I.d.R. erfolgt die Beauftragung durch das Gericht und eine eigenmächtige bzw. direkte Kontaktaufnahme mit einem Sachverständigen ist nicht immer sinnvoll.
Manchmal ist der Computer Täter oder Waffe in einem Vergehen oder Verbrechen, manchmal auch Opfer oder Zeuge.
Was ist mit dem Computer passiert und wie passt das in das Strafverfahren?
Die fachlichen Antworten zu diesen Fragen liefert der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und die können über Freispruch oder Verurteilung entscheiden.
Eine verantwortungsvolle Aufgabe.
Hinweis: Halten Sie vor einer Beauftragung unbedingt Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand. Sachverständige beraten Sie nie in Rechtsangelegenheiten und juristischen Fragen.
IT ist komplex und für den Laien oft undurchdringlich.
Geht es in einem Streit um das Thema Computer und IT, kann es sinnvoll sein, zunächst die Faktenlage unabhängig zu bewerten und dann zusammen mit dem Rechtsanwalt zu entscheiden, ob ein Prozess sinnvoll ist bzw. wie eine Strategie aussehen kann.
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Anwalt. Vieles, was später vor Gericht landet, könnte man in einer frühen Phase durch eine Mediation entschärfen oder gar lösen. „Vertrag“ kommt von „sich vertragen“. Es hilft manchmal, einen unbeteiligten und neutralen Dritten mit entsprechender Fachkunde hinzuzuziehen, der zwischen den Parteien vermittelt und eine Lösung erarbeitet, bevor die Sache weiter eskaliert. Dann kommt man vielleicht wieder von der emotionalen auf die Sachebene zurück und findet eine schnellere und preiswerte Konfliktlösung.
Oder Sie wählen den juristischen Weg mit vielen Kosten, langwierigen Prozessen und vollkommen offenem Ausgang. Am Ende haben Sie vielleicht recht, nur eine funktionierende IT immer noch nicht. Wollen wir einen Versuch wagen?
Was ist die IT-Anlage wert, wenn ich sie jetzt verkaufe?
Wie hoch sollte ich sie versichern?
Was ist meine Software-Entwicklung wert?
Eine Möglichkeit ist Würfeln, eine andere, der Blick in die Glaskugel.
Oder wir schauen mit Sachkunde auf die Assets.