Das ist doch wohl ein Scherz, oder?
Mir geht es auch auf den Zeiger, dass viele Zeitgenossen es nicht für nötig halten, ihren Abbiege- oder Anhaltenwunsch rechtzeitig mit dem Blinker anzuzeigen, aber das geht doch wohl zu weit, oder?
Vor allem den Punkt hier finde ich krass. Das kann man doch nicht ernsthaft machen, oder? Die spinnen da in der EU!
Massive Vergehen führen zu einer automatischen Lenkradsperre, die das Abbiegen ohne vorheriges Blinken unmöglich machen. Automobilhersteller haben entsprechende Vorrichtungen bereitzustellen (gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.04.2026 in Verkehr gebracht werden)
VERORDNUNG (EU) Nr. 0815/BLINK
des Europäischen Parlaments und des Rates
über die verpflichtende Nutzung des Fahrtrichtungsanzeigers vor jeglicher Richtungsänderung sowie zur Eindämmung spontanen Abbiegens ohne vorherige kommunikative Absichtserklärung
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
in Erwägung nachstehender Gründe:
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1 – Zielsetzung
Ziel dieser Verordnung ist die Wiederherstellung des gesellschaftlichen Vertrauens in den Fahrtrichtungsanzeiger (nachfolgend „Blinker“ genannt).
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet:
a) „Blinken“: das bewusste Betätigen eines Hebels links neben dem Lenkrad;
b) „Zu spät blinken“: jede Aktivierung nach Beginn des Abbiegens oder währenddessen;
c) „BMW-Ausnahme“: existiert nicht.
Artikel 3 – Grundsatz des frühzeitigen Blinkens
Artikel 4 – Neue Kreuzungen
Artikel 5 – Sanktionen
Bei Nichtblinken können Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen vorsehen:
Artikel 6 – Besondere Bestimmungen für Kreisverkehre
Artikel 7 – Forschung und Innovation
Die Union fördert die Entwicklung von:
Artikel 8 – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt unmittelbar nach gesundem Menschenverstand in Kraft.
Sie ist in allen Mitgliedstaaten verbindlich, auch wenn manche so tun, als hätten sie sie nicht gesehen.
Brüssel, den 01.04.2026